Wer hat Anspruch auf Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV)
Spezialisierte Palliative Versorgung sollen Menschen bekommen, die an einer nicht heilbaren und weit fortgeschrittenen Erkrankung ohne Aussicht auf Heilung leiden. Haus- oder Fachärzte in der Niederlassung oder im Krankenhaus können SAPV verordnen. Das ist geboten, wenn die Regelversorgung nicht sicher stellen kann, dass Symptome schnell und effektiv gelindert werden und die betroffenen Patienten und Angehörigen in Würde und selbstbestimmt leben können.
Die SAPV wird von den Krankenkassen gezahlt. Die schwerkranken Patienten werden vom Arzt oder der Klinik über unsere Telefonnummer angemeldet. Die Koordinatoren übernehmen die Organisation der Unterstützung und organisieren schnelle pflegerische und ärztliche Unterstützung.
Was leistet SAPV?
Die besonderen Qualitäten der SAPV ermöglichen eine hohe Anpassungsfähigkeit an die Bedürfnisse der Patienten:
- Techniken der Linderung von Beschwerden wie Schmerz, Angst, Luftnot, Übelkeit usw.
- Spezialisierte Therapie z.B. durch Schmerzpumpen, Punktionen zur Reduktion der Bauchflüssigkeit, künstliche Ernährung per Port usw.
- Unterstützung der Selbstbestimmung und Entscheidungsfindung bei schwierigen Fragen der Lebensverlängerung und Therapie-Zustimmung
- Pflegerische und ärztliche Wundversorgung 24-Stunden Rufbereitschaft
- Häufige Besuche durch Pflegende und Ärzte
- Vernetzung mit den bisherigen Versorgenden wie z.B. hausärztliche, onkologische, physiotherapeutische und pflegerische Vertrauenspersonen.
- Vermeiden von wiederholten nicht gewünschten Einweisungen in ein Krankenhaus
- Spirituelle Begleitung durch das ganze Team mit Unterstützung durch ehrenamtliche Helfer, Seelsorger, sowie Psychoonkologen – auch der Angehörigen
- Trauerbegleitung aller Beteiligten – auch der Angehörigen
- ruhiger Zuwendung, um mit mit den Betroffenen immer wieder Sinn im Geschehen zu suchen und zu erfahren.
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