Wie hilft unser Netzwerk?

In der Regel haben die Patienten gewachsene Beziehungen zu Hausärzten und anderen langjährigen Versorgern. Sie sind Teil der Versorgung und werden eingebunden, wo die Patienten es wünschen und wo sie  benötigt werden. 

Wir können in Absprache mit dem Hausarzt z.B. zu Fragen der Schmerzbehandlung beraten, als Teilversorgung Rufbereitschaften übernehmen oder auch die sog. Vollversorgung leisten.

Zu unserem Netzwerk gehören Apotheken, Physiotherapeuten, Psychotherapeuten, Sozialarbeiter, Seelsorger oder Ehrenamtliche Hospizhelfer usw. 

Für jeden einzelnen Fall kann daher das notwendige Team aus Pflegenden, Therapeuten, Heil- und Hilfsmittelversorgern, Seelsorgern, Ehrenamtlichen und Angehörigen zusammengestellt werden.

Unsere Kooperationspartner: 

Palliativärzte:

  • Dr. med. Jan Hammann, Glindow
  • Dipl. med. Katja Klemm, Göhlsdorf/Kloster Lehnin
  • Dr. med. Bettina Wagner, Kloster Lehnin

Palliativpflegedienste:

LiSA, Hauskrankenpflege GmbH, Gross Kreutz

Diakoniestation des EDBTL, Kloster Lehnin

Apotheke:

Bahnhof-Apotheke Kloster Lehnin

Sanitätshaus

Strehlow, Brandenburg/Havel

Ambulanter Hospizdienst

Ambulanter Hospizdienst Havelland

Ambulanter Hospizdienst Potsdam-Mittelmark

Informationen an Zuweisende

  • Patienten, die aufgrund schwerer oder komplexer und instabiler Krankheitsentwicklung die Zeitressourcen der Regelversorgung sprengen, profitieren besonders von der Einbindung unserer spezialisierten palliativen Versorgung.
  • Die Übernahme der Versorgung ist auch kurzfristig möglich, wenn dadurch eine drohende Krise mit ungewollter Krankenhauseinweisung vermieden werden kann.
  • Dazu bedarf es einer  kurzen telefonischen Abstimmung und der SAPV-Verordnung auf dem Musterformular 63. 
  • Die Verordnung der SAPV kann mit den Leistungsziffern 01425 (Erstverordnung) und 01426 (Folgeverordnung), sowie der Ziffer 37320 (Fallkonferenz) und 03370 (palliativmedizinische Ersterhebung) abgerechnet werden. Vorraussetzung für die Abrechnung der Ziffer 03370 ist die Erstellung eines Behandlungsplans. 
  • Eine komplett ausgefüllte SAPV-Verordnung entspricht dieser Vorgabe (siehe Ausfüllhilfe Muster 63) 
  • Weitere Leistungen (nach den Ziffern 03371 bis 03373) können bei SAPV-ärztlicher Teilversorgung weiterhin erbracht und abgerechnet werden.
  • Das Ausmaß der Versorgung kann individuell abgesprochen werden und wird dann von uns und unseren pflegerischen und ärztlichen Kooperationspartnern als Teil- oder Vollversorgung erbracht.
  • Die verordnenden Praxen werden durch Kurzberichte über die Entwicklung der Erkrankung informiert. 
  • Kooperationen zur Unterstützung der Besonders Qualifizierten und Koordinierten Ambulanten Palliativmedizin (BQKPMV) sind möglich.
  • 4x jährlich Qualitätszirkel Ambulante Palliativversorgung Brandenburg-Havelland