1. Die Koordination anrufen
Neue Patienten, Angehörige, Praxen und Kliniken erreichen die Koordination unter 03382 · 741 26 40. Nennen Sie den Wohnort und sagen Sie, wer bisher an der Versorgung beteiligt ist.
2. Die ärztliche Verordnung klären
Die behandelnde Praxis oder Klinik prüft, ob SAPV infrage kommt. Die Koordination bespricht mit den Beteiligten, welche Unterlagen für die Anmeldung benötigt werden und wie sie sicher übermittelt werden.
3. Die Unterstützung besprechen
Bei einem ersten Besuch geht es um die aktuelle Situation, persönliche Wünsche und den Versorgungsbedarf. Die Planung richtet sich nach dem individuellen Fall; eine sofortige Aufnahme wird auf dieser Webseite nicht zugesagt.
Das können Sie vorbereiten
- Wohnort und Aufenthaltsort der erkrankten Person
- Name der behandelnden Praxis oder Klinik
- Eine erreichbare Kontaktperson und ihre Rolle
- Dringende Fragen und Wünsche für das erste Gespräch
Bitte senden Sie medizinische Unterlagen erst nach Rücksprache über den vereinbarten Übermittlungsweg.
Häufige Fragen
Kann ich als Angehöriger zuerst anrufen?
Ja. Erste Fragen zur Aufnahme können Sie auch als Angehöriger an die Koordination richten.
Ist für SAPV eine ärztliche Verordnung erforderlich?
Ja. Die behandelnde Praxis oder Klinik prüft die Voraussetzungen und verordnet SAPV.
Stand
Redaktioneller Stand: 18. Oktober 2026.
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